ALTERSVORSORGE

Allgemeine Altersvorsorge

 ALLEIN DER WANDEL IST BESTÄNDIG

- wir machen eine Finanzanalyse -

Private Zusatzvorsorge als Notwendigkeit

Um im Alter sorgenfrei leben zu können, muss man rechtzeitig vorsorgen. Denn wer auf die Gesetzliche Rente allein vertraut, wird nicht ausreichend versorgt sein. Anfang des Jahres 2001 wurden zusätzlich, im Rahmen der Rentenreform, die gesetzlichen Renten von 70% auf 67% des letzten Nettoeinkommens gekürzt. Obwohl sich dies nicht sonderlich dramatisch anhört, so bezieht sich dieses doch nur auf den nur theoretisch existierenden "Eckrentner" - nämlich den, der 45 Jahre lang (!) volle Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat. Für den "normalen" Arbeitnehmer wirkt sich die Reform wesentlich verheerender aus, da auch die Berechnungsgrundlagen geändert wurden! Um die Rente auf dem bisherigen Niveau zu halten, wurde die Einführung einer freiwilligen Privaten Zusatzrente beschlossen. Diese Zusatzrente, auch "Riester-Rente" genannt, wird staatlich gefördert. Sie dient aber nur dem Ausgleich der neuen Lücken. Vorher schon vorhandene Lücken werden damit nicht geschlossen!

Die Altersvorsorge steht seit dem Jahr 2002 auf vier Säulen:
  • Gesetzliche Rente
  • Staatlich geförderte Zusatzrente
  • Private Vorsorge
  • Betriebliche Altersversorgung 

Was Sie jetzt tun sollten
Lassen Sie die Dinge nicht auf Sie zukommen. Handeln Sie jetzt und gestalten Sie aktiv ein privates oder betriebliches Versorgungssystem. Gern zeigen wir Ihnen viele interessante Möglichkeiten auf und helfen Ihnen bei der Gestaltung und vor allem bei der späteren Betreuung Ihrer individuellen Lösung.



Wissen Sie, wie alt Sie werden?

Bei der privaten Altersvorsorge gibt es immer eine Unbekannte: Wie alt man wird. Wissen Sie, wie alt Sie werden? Eine Geldanlage, die Ihren Lebensstandard sichert, könnte da helfen. Nur: Welche bietet genau das, worauf es ankommt – hohe Erträge, geringe Kosten und die Sicherheit, dass Sie Ihr Leben lang davon profitieren?
Hier finden Sie heraus, wie alt Sie werden können:



Gerade wenn der Übergang in den Ruhestand absehbar oder bereits vollzogen ist und Sie beispielsweise eine Erbschaft oder eine größere Summe ausgezahlt bekommen, bietet sich für einen Teilbetrag eine sofort beginnende Rentenzahlung an.




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