Baufinanzierungstipps
- von Arjana Blakaj
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- 28 März, 2017
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Wieder einmal haben wir es erlebt, dass die geplante Investitionssumme zu knapp kalkuliert war. Nach dem Kauf eines Grundstückes in der Nähe von Ratzeburg wurde vom Bauträger ein Bodengutachten in Auftrag gegeben.
Ein Bodengutachten wird benötigt, um Auskunft über die Beschaffenheit eines Bodens zu erhalten. Beim Bau eines Hauses benötigt der Statiker genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründung des Gebäudes zu berechnen.
Ein solches Gutachten enthält im wesentlichen Aussagen über Bodenpressungen, Bodenkennwerte, Gründungsmöglichkeiten und den zu erwartenden Bemessungsgrundwasserstand. Weiterhin gibt ein solches Gutachten Auskunft über die zu treffenden Abdichtungsmaßnahmen (gegen welchen Lastfall muss der Keller abgedichtet werden, zum Beispiel stauendes Sickerwasser, drückendes Wasser etc.). Ein Bodengutachten kann auch für die Beurteilung eventuell vorhandener Altlasten notwendig werden.
Laut Kaufvertrag war leider vorher eine Bodenprobe nicht gestattet. Nachdem aber die Ergebnisse vorlagen, kam die Ernüchterung. Der Boden musste bis auf 1,50 m Tiefe ausgehoben werden, da der Untergrund nur aus sogn. Schluff bestand. Schlussendlich überstiegen die zusätzlichen Kosten das Buget des Bauherren, zumal die Bodenplatte dadurch auch noch dicker gemacht werden musste. Auf dem Bauherren kamen Mehrkosten in Höhe von 23.000 Euro hinzu für den Aushub und die An- und Abfuhr.
Wir haben hier im Rahmen des Eigentümer-Darlehens der Hanseatic Bank eine gute Nachfinanzierungsmöglichkeit geschaffen.